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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01/2025

I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Thörl & Libuda GbR

(nachfolgend „ SPEISET! Catering“ genannt) gelten diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern der Kunde eine natürliche Person des privaten

Rechts, ein Unternehmer, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen

schriftlichen Zustimmung von SPEISET! Catering nicht. Dieses Zustimmungserfordernis

gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer im Rahmen der

Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich

widersprechen.

3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich,

erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.

4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für

künftige Geschäfte zwischen SPEISET! Catering und dem Kunden, ohne dass es eines

erneuten Hinweises bedarf.

II. WarenangebotDas Speisenangebot des SPEISET! Catering ist immer wieder saisonal bedingten

Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein,

behält sich der SPEISET! Catering ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

III.Standzeit Buffet

1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittel-

hygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt.

Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach

Absprache mit der SPEISET! Catering mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten

ausweichen.

2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt die SPEISET! Catering für eine

unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe

gemäß Tz. VII. durch den Kunden keinerlei Haftung.

IV.Preise und Mehrwertsteuer

1. Die zwischen dem Kunden und SPEISET! Catering vereinbarten Preise sind dem

individuell erstellten und vom Kunden angenommen Kostenvoranschlag zu entnehmen.

2. Die SPEISET! Catering ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem

vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen

Vertragsabschluss und die Ausführung bzw. Lieferung an den Kunden mehr als vier

Monate verstrichen sind. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der

jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

V. Anzahlung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug

1. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart leistet der Kunde bei einem Auftragswert

ab 2000,00 Euro netto eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme. Ein

Kunde mit Sitz außerhalb von Deutschland leistet eine Anzahlung von 100%.

2. Die Abschlagszahlung wird mit Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag wird mit

Rechnungsstellung in voller Höhe fällig. Vor Rechnungsstellung hat der Kunde uns die

korrekte Rechnungsanschrift mitzuteilen.

3. Zahlungen sind per Überweisung auf Kosten des Kunden auf das Konto der SPEISET!

Catering auszuführen. Die Kontoverbindung ist dem Kostenvoranschlag zu entnehmen.

Das SPEISET! Catering behält sich vor eine geänderte Kontoverbindung mitzuteilen.

VI.Rücktritt, Stornierung, Kosten

1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren

schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SPEISET! Catering

getroffen wurden, hat das SPEISET! Catering Anspruch auf eine angemessene

Entschädigung wie folgt:

a) Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis zehn volle Werktage vor dem

ersten Veranstaltungstag schuldet der Kunde 50 % der Auftragssumme des

letztgültigen Angebotes.

b) Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag

schuldet der Kunde 80 % der Auftragssumme des letztgültigen Angebotes.

c) Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag

schuldet der Kunde 100 % der Auftragssumme des letztgültigen Angebotes.

2. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten und Mietgeschirr werden nach den

Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet. Bei einer Stornierung

behält sich SPEISET! vor bereits geleistete Planungs- und organisatorische Tätigkeiten

mit bis zu 10 % der Nettoauftragssumme dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. Der Kunde verpflichtet sich Bei Verlust, Zerstörung und nicht mehr reparaturfähiger

Beschädigung so wie bei nicht Rückgabe jeglicher von SPEISET! Zur verfügung

gestellter Gegenstände die für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen

Gegenstandes anfallenden Kosten zu erstatten. Handelt es sich um Gegenstände, die

aus einem Mietverhältnis zwischen SPEISET! und einem Dritten stammen so ist

SPEISET! Berechtigt die durch den Dritten anfallenden Kosten dem Kunden in

Rechnung zu stellen.

VII.Mitteilungspflichten des Kunden, Änderung der Teilnehmerzahl

1. Der Kunde ist verpflichtet, der SPEISET! Catering bei Bestellung die voraussichtliche

Teilnehmerzahl mitzuteilen. Der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die

Veranstaltung wichtige Details, müssen der SPEISET! Catering bis spätestens zehn

Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine

sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei kurzfristiger Auftragserteilung sind diese

Informationen unverzüglich nach Übermittlung des Angebots mitzuteilen.

2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die SPEISET! Catering

berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.

3. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche

Teilnehmerzahl berechnet. Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der

schriftlichen oder mündlichen Zustimmung der SPEISET! Catering.

VIII.Transport, Übergabe bei Lieferung von Waren.

1. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach

Leistungserbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin

selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten

vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein

Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.

2. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden

schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht

wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.

IX. Termine, Lieferung

1. Die Ausführung oder Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen

Vereinbarung. Die vereinbarten Ausführungstermine sind verbindlich, es sei denn, die

SPEISET! Catering wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von

unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den

Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere

Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Ausführung nicht innerhalb angemessen

zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird die SPEISET! Catering von den

Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die SPEISET! Catering die Nichteinhaltung der

Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.

SPEISET! Catering hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Ausführung nicht zu

vertreten, wenn SPEISET! Catering von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert

worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).

2. Die Ausführung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten

Ausführungstermin an die von dem Kunden angegebene Adresse. Besonderheiten, die

die Ausführung der Leistung betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge,

nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der

Auftragsbestätigung mitzuteilen, damit die SPEISET! Catering sich zeitlich und

organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der SPEISET! Catering solche

Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den

Veranstaltungsort betreffend, behält sich die SPEISET! Catering die Berechnung einer

Mehraufwandspauschale vor.

X. Mängel und Gewährleistung

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach

Möglichkeit vor Ort) nach oder während Ausführung der Leistung spezifiziert gerügt

werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung.

Anderenfalls gilt die Leistung der SPEISET! Catering als vom Kunden akzeptiert.

2. Bei berechtigten Mängeln steht der SPEISET! Catering nach ihrer Wahl das Recht zur

Nachbesserung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann,

wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach

seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

3. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr

beschränkt.

XI. Haftung

1. SPEISET! Catering haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit,

bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkt-

haftungsgesetz und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen: Bei

schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SPEISET! auch bei

leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. SPEISET! Catering haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von SPEISET!

Catering, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und

Speisen an Dritte verteilt.

4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die SPEISET!

Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen,

sofern der SPEISET! Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung

der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe

nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von SPEISET! Catering

Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die

Abtretung der Ansprüche der SPEISET! Catering gegenüber dem Fremdbetrieb

verlangen.

5. Ebenso wenig haftet die SPEISET! Catering für mangelhafte Lieferungen bzw.

Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten

Speisen und Getränken.

XII.Kündigung durch die SPEISET! Catering

Die SPEISET! Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund

zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die

Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,

2. der Ruf sowie die Sicherheit der SPEISET! Catering erheblich gefährdet wird.

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