
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01/2025
I. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Thörl & Libuda GbR
(nachfolgend „ SPEISET! Catering“ genannt) gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern der Kunde eine natürliche Person des privaten
Rechts, ein Unternehmer, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von SPEISET! Catering nicht. Dieses Zustimmungserfordernis
gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer im Rahmen der
Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich
widersprechen.
3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich,
erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.
4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für
künftige Geschäfte zwischen SPEISET! Catering und dem Kunden, ohne dass es eines
erneuten Hinweises bedarf.
II. WarenangebotDas Speisenangebot des SPEISET! Catering ist immer wieder saisonal bedingten
Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein,
behält sich der SPEISET! Catering ein Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.
III.Standzeit Buffet
1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittel-
hygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt.
Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Kunde nach
Absprache mit der SPEISET! Catering mit der Gesamtmenge auf verschiedene Zeiten
ausweichen.
2. Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt die SPEISET! Catering für eine
unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe
gemäß Tz. VII. durch den Kunden keinerlei Haftung.
IV.Preise und Mehrwertsteuer
1. Die zwischen dem Kunden und SPEISET! Catering vereinbarten Preise sind dem
individuell erstellten und vom Kunden angenommen Kostenvoranschlag zu entnehmen.
2. Die SPEISET! Catering ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem
vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen
Vertragsabschluss und die Ausführung bzw. Lieferung an den Kunden mehr als vier
Monate verstrichen sind. Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
V. Anzahlung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug
1. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart leistet der Kunde bei einem Auftragswert
ab 2000,00 Euro netto eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme. Ein
Kunde mit Sitz außerhalb von Deutschland leistet eine Anzahlung von 100%.
2. Die Abschlagszahlung wird mit Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag wird mit
Rechnungsstellung in voller Höhe fällig. Vor Rechnungsstellung hat der Kunde uns die
korrekte Rechnungsanschrift mitzuteilen.
3. Zahlungen sind per Überweisung auf Kosten des Kunden auf das Konto der SPEISET!
Catering auszuführen. Die Kontoverbindung ist dem Kostenvoranschlag zu entnehmen.
Das SPEISET! Catering behält sich vor eine geänderte Kontoverbindung mitzuteilen.
VI.Rücktritt, Stornierung, Kosten
1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren
schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SPEISET! Catering
getroffen wurden, hat das SPEISET! Catering Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung wie folgt:
a) Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis zehn volle Werktage vor dem
ersten Veranstaltungstag schuldet der Kunde 50 % der Auftragssumme des
letztgültigen Angebotes.
b) Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag
schuldet der Kunde 80 % der Auftragssumme des letztgültigen Angebotes.
c) Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag
schuldet der Kunde 100 % der Auftragssumme des letztgültigen Angebotes.
2. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten und Mietgeschirr werden nach den
Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet. Bei einer Stornierung
behält sich SPEISET! vor bereits geleistete Planungs- und organisatorische Tätigkeiten
mit bis zu 10 % der Nettoauftragssumme dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3. Der Kunde verpflichtet sich Bei Verlust, Zerstörung und nicht mehr reparaturfähiger
Beschädigung so wie bei nicht Rückgabe jeglicher von SPEISET! Zur verfügung
gestellter Gegenstände die für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen
Gegenstandes anfallenden Kosten zu erstatten. Handelt es sich um Gegenstände, die
aus einem Mietverhältnis zwischen SPEISET! und einem Dritten stammen so ist
SPEISET! Berechtigt die durch den Dritten anfallenden Kosten dem Kunden in
Rechnung zu stellen.
VII.Mitteilungspflichten des Kunden, Änderung der Teilnehmerzahl
1. Der Kunde ist verpflichtet, der SPEISET! Catering bei Bestellung die voraussichtliche
Teilnehmerzahl mitzuteilen. Der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die
Veranstaltung wichtige Details, müssen der SPEISET! Catering bis spätestens zehn
Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine
sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei kurzfristiger Auftragserteilung sind diese
Informationen unverzüglich nach Übermittlung des Angebots mitzuteilen.
2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die SPEISET! Catering
berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
3. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet. Eine Änderung der Teilnehmerzahl nach oben bedarf der
schriftlichen oder mündlichen Zustimmung der SPEISET! Catering.
VIII.Transport, Übergabe bei Lieferung von Waren.
1. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach
Leistungserbringung/Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin
selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten
vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein
Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
2. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden
schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht
wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.
IX. Termine, Lieferung
1. Die Ausführung oder Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen
Vereinbarung. Die vereinbarten Ausführungstermine sind verbindlich, es sei denn, die
SPEISET! Catering wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von
unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere
Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Ausführung nicht innerhalb angemessen
zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird die SPEISET! Catering von den
Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit die SPEISET! Catering die Nichteinhaltung der
Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.
SPEISET! Catering hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Ausführung nicht zu
vertreten, wenn SPEISET! Catering von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert
worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).
2. Die Ausführung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten
Ausführungstermin an die von dem Kunden angegebene Adresse. Besonderheiten, die
die Ausführung der Leistung betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge,
nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der
Auftragsbestätigung mitzuteilen, damit die SPEISET! Catering sich zeitlich und
organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen der SPEISET! Catering solche
Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den
Veranstaltungsort betreffend, behält sich die SPEISET! Catering die Berechnung einer
Mehraufwandspauschale vor.
X. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach
Möglichkeit vor Ort) nach oder während Ausführung der Leistung spezifiziert gerügt
werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung.
Anderenfalls gilt die Leistung der SPEISET! Catering als vom Kunden akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht der SPEISET! Catering nach ihrer Wahl das Recht zur
Nachbesserung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann,
wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach
seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
3. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr
beschränkt.
XI. Haftung
1. SPEISET! Catering haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkt-
haftungsgesetz und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen: Bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SPEISET! auch bei
leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. SPEISET! Catering haftet nicht für Schäden durch die Waren und Speisen von SPEISET!
Catering, sofern der Kunde am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und
Speisen an Dritte verteilt.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die die SPEISET!
Catering im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen,
sofern der SPEISET! Catering nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung
der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe
nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von SPEISET! Catering
Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die
Abtretung der Ansprüche der SPEISET! Catering gegenüber dem Fremdbetrieb
verlangen.
5. Ebenso wenig haftet die SPEISET! Catering für mangelhafte Lieferungen bzw.
Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten
Speisen und Getränken.
XII.Kündigung durch die SPEISET! Catering
Die SPEISET! Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund
zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die
Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
2. der Ruf sowie die Sicherheit der SPEISET! Catering erheblich gefährdet wird.